Initial project structure: documentation, server concept, agents instructions

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# Rechtslage (Deutschland)
> ⚠️ Keine Rechtsberatung. Stand: September 2026, aus öffentlich zugänglichen
> Quellen zusammengestellt. Für den Ernstfall: Anwält:in für Urheberrecht/
> Telekommunikationsrecht fragen — im Kollektiv, nicht alleine.
## 1. Urheberrecht / Filesharing — das größte Risiko
### Wie die Rechtsprechung heute funktioniert
- Wer im Netz einer IP-Adresse etwas rechtswidrig bereitstellt, führt zur
**Täterschaftsvermutung** gegen den Anschlussinhaber (BGH, 12.05.2010,
I ZR 121/08). Diese Vermutung kann erschüttert werden, indem man darlegt,
dass **andere selbstständigen Zugang** zum Anschluss hatten ("sekundäre
Darlegungslast") — man muss nicht den Täter benennen (LG Frankenthal,
06.08.2019, 6 O 398/17; AG Bochum, 16.04.2014, 67 C 57/14 — WG-Fall).
- **Störerhaftung** des Zugangsvermittlers für Unterlassung/Schadensersatz
wurde 2017 weitgehend abgeschafft (§ 8 Abs. 1 S. 2 TMG a.F., heute in
DDG/DSA weitergeführt; BGH "Dead Island", I ZR 64/17). Es bleibt ein
**Sperranspruch** (§ 7 Abs. 4 TMG a.F.): Rechteinhaber können verlangen,
dass der Anschlussinhaber konkrete rechtsverletzende Inhalte sperrt,
wenn es ihm zumutbar ist (Verbraucherzentrale: das kann Registrierung,
Passwortzwang bis hin zur vollständigen Zugangssperre bedeuten).
- **Abmahnungen landen trotzdem zuerst beim Anschlussinhaber** — Rechteinhaber
wissen nicht, wer wirklich geladen hat; die Ermittlung läuft über die
zentrale IP-Adresse (Verbraucherzentrale Berlin).
- Wer **Kenntnis** von einer Rechtsverletzung über seinen Anschluss hat und
nicht einschreitet, kann haften (Störerhaftung bei konkretem Hinweis).
- Wer **bewusst und gezielt** Infrastruktur bereitstellt, um Rechtsbrüche
zu ermöglichen, kann als Teilnehmer/Beihelfer behandelt werden
(Analogie: BGH zu Tor-Exit-Betreibern mit Vorbelastung).
### Was das für das AKI-Netz bedeutet
1. **Exit-Haushalt = Verantwortung bleibt beim Exit-Haushalt.** Wenn
fremder Traffic über meinen Anschluss ins Internet geht, gilt:
- Ich muss darlegen können, dass andere Zugang hatten → das Netz
dokumentiert (lokal, nicht zentral!) die Teilnehmerschaft.
- Bei Kenntnis einer konkreten Verletzung muss ich handeln können →
deshalb braucht der AKI-Node technische Wege, einzelne Nutzer/Segmente
zu sperren, ohne das ganze Netz zu killen.
2. **Kein "Das ist ja verteilt, also legal."** Wer lädt, bleibt Täter —
unabhängig davon, über welchen Exit. Verteilung ändert die Ermittlungs-
lage (schwerere Zuordnung), nicht die Haftung des wirklich Tätigen.
3. **Piraterie ist kein Feature.** Ethos §5: Das Netz wird als
Infrastrukturprojekt betrieben. Downloads großteils über Overlays
(Freenet/I2P/Tor) zu leiten ist ein technischer Schutz für *alle*
— aber die Werbung dazu gehört nicht auf die Projekt-Homepage.
4. **Sekundäre Darlegungslast brauchen wir als Feature:** Der Node führt
(lokal, minimal, DSGVO-konform) eine Teilnehmerliste, die im Ernstfall
belegt: "Auf meinem Anschluss hatten N Personen unabhängigen Zugang."
## 2. ISP-AGB / Vertragslage
- Viele deutsche Provider verbieten in AGB die **Weitergabe an Dritte**.
Konsequenz: pro ISP prüfen, ggf. Tarif wählen, der das erlaubt, oder
Formulierung als "privates WLAN-Netz im eigenen Haushaltsverbund"
(Nachbarn ≠ Gäste ist eine Grauzone). Offenlegen, nicht verstecken.
- Netzneutralität: Pooling ist kein Problem, solange wir nicht nach
Inhalten filtern oder drosseln.
## 3. Physik: Kabel verlegen
- **Mehr-/Eigentumsfamilienhäuser:** einfachste Route — Innenausbau mit
Zustimmung Eigentümer:in.
- **Kabel über fremde Grundstücke:** braucht Zustimmung (Dienstbarkeit/
Gestattungsvertrag). § 918 BGB (Notwegrecht) greift nicht automatisch
für Leitungen über fremdes Grund; sauberer Weg ist Zustimmung durch
Vertrag.
- **Unterirdische Verlegung in öffentlichen Flächen/Straßen:** Bauanfrage
bei der Gemeinde, ggf. Tiefbauamt — das ist der reguläre Weg für
Nachbarschafts-Fiber-Projekte (guifi.net und Community-Fiber-Initiativen
in Deutschland machen es vor).
- **Richtfunk als Alternative:** keine Grabungsrechte nötig, nur
Sichtlinie und ggf. Denkmalschutz am Gebäude.
## 4. Datenschutz
- Nodes loggen minimal (nur Betriebsmetriken, keine Inhalts-/Nutzungs-
profiles).Logs bleiben lokal, nichts geht zentral ab.
- Teilnehmerdaten (Namen, Adressen) bleiben **außerhalb des Repos** und
außerhalb der Nodes, wo es nicht nötig ist.
## 5. Zusammengefasste Regeln für die Software
Damit Agents und Developer das im Code umsetzen:
1. Exit ist opt-in, dokumentiert und jederzeit widerrufbar.
2. Node kann einzelne Teilnehmer/Segmente sperren (Sperrpflicht-Umsetzung).
3. Logs: minimal, lokal, keine Inhaltslogs.
4. Keine Funktion, deren alleiniger Zweck das Verstecken von Rechtsbrüchen ist.
5. Heavy-Traffic-Default: Freenet/Overlay bevorzugen, wo sinnvoll.
6. Datenschutz by default; keine zentrale Datensammlung.