# Rechtslage (Deutschland) > ⚠️ Keine Rechtsberatung. Stand: September 2026, aus öffentlich zugänglichen > Quellen zusammengestellt. Für den Ernstfall: Anwält:in für Urheberrecht/ > Telekommunikationsrecht fragen — im Kollektiv, nicht alleine. ## 1. Urheberrecht / Filesharing — das größte Risiko ### Wie die Rechtsprechung heute funktioniert - Wer im Netz einer IP-Adresse etwas rechtswidrig bereitstellt, führt zur **Täterschaftsvermutung** gegen den Anschlussinhaber (BGH, 12.05.2010, I ZR 121/08). Diese Vermutung kann erschüttert werden, indem man darlegt, dass **andere selbstständigen Zugang** zum Anschluss hatten ("sekundäre Darlegungslast") — man muss nicht den Täter benennen (LG Frankenthal, 06.08.2019, 6 O 398/17; AG Bochum, 16.04.2014, 67 C 57/14 — WG-Fall). - **Störerhaftung** des Zugangsvermittlers für Unterlassung/Schadensersatz wurde 2017 weitgehend abgeschafft (§ 8 Abs. 1 S. 2 TMG a.F., heute in DDG/DSA weitergeführt; BGH "Dead Island", I ZR 64/17). Es bleibt ein **Sperranspruch** (§ 7 Abs. 4 TMG a.F.): Rechteinhaber können verlangen, dass der Anschlussinhaber konkrete rechtsverletzende Inhalte sperrt, wenn es ihm zumutbar ist (Verbraucherzentrale: das kann Registrierung, Passwortzwang bis hin zur vollständigen Zugangssperre bedeuten). - **Abmahnungen landen trotzdem zuerst beim Anschlussinhaber** — Rechteinhaber wissen nicht, wer wirklich geladen hat; die Ermittlung läuft über die zentrale IP-Adresse (Verbraucherzentrale Berlin). - Wer **Kenntnis** von einer Rechtsverletzung über seinen Anschluss hat und nicht einschreitet, kann haften (Störerhaftung bei konkretem Hinweis). - Wer **bewusst und gezielt** Infrastruktur bereitstellt, um Rechtsbrüche zu ermöglichen, kann als Teilnehmer/Beihelfer behandelt werden (Analogie: BGH zu Tor-Exit-Betreibern mit Vorbelastung). ### Was das für das AKI-Netz bedeutet 1. **Exit-Haushalt = Verantwortung bleibt beim Exit-Haushalt.** Wenn fremder Traffic über meinen Anschluss ins Internet geht, gilt: - Ich muss darlegen können, dass andere Zugang hatten → das Netz dokumentiert (lokal, nicht zentral!) die Teilnehmerschaft. - Bei Kenntnis einer konkreten Verletzung muss ich handeln können → deshalb braucht der AKI-Node technische Wege, einzelne Nutzer/Segmente zu sperren, ohne das ganze Netz zu killen. 2. **Kein "Das ist ja verteilt, also legal."** Wer lädt, bleibt Täter — unabhängig davon, über welchen Exit. Verteilung ändert die Ermittlungs- lage (schwerere Zuordnung), nicht die Haftung des wirklich Tätigen. 3. **Piraterie ist kein Feature.** Ethos §5: Das Netz wird als Infrastrukturprojekt betrieben. Downloads großteils über Overlays (Freenet/I2P/Tor) zu leiten ist ein technischer Schutz für *alle* — aber die Werbung dazu gehört nicht auf die Projekt-Homepage. 4. **Sekundäre Darlegungslast brauchen wir als Feature:** Der Node führt (lokal, minimal, DSGVO-konform) eine Teilnehmerliste, die im Ernstfall belegt: "Auf meinem Anschluss hatten N Personen unabhängigen Zugang." ## 2. ISP-AGB / Vertragslage - Viele deutsche Provider verbieten in AGB die **Weitergabe an Dritte**. Konsequenz: pro ISP prüfen, ggf. Tarif wählen, der das erlaubt, oder Formulierung als "privates WLAN-Netz im eigenen Haushaltsverbund" (Nachbarn ≠ Gäste ist eine Grauzone). Offenlegen, nicht verstecken. - Netzneutralität: Pooling ist kein Problem, solange wir nicht nach Inhalten filtern oder drosseln. ## 3. Physik: Kabel verlegen - **Mehr-/Eigentumsfamilienhäuser:** einfachste Route — Innenausbau mit Zustimmung Eigentümer:in. - **Kabel über fremde Grundstücke:** braucht Zustimmung (Dienstbarkeit/ Gestattungsvertrag). § 918 BGB (Notwegrecht) greift nicht automatisch für Leitungen über fremdes Grund; sauberer Weg ist Zustimmung durch Vertrag. - **Unterirdische Verlegung in öffentlichen Flächen/Straßen:** Bauanfrage bei der Gemeinde, ggf. Tiefbauamt — das ist der reguläre Weg für Nachbarschafts-Fiber-Projekte (guifi.net und Community-Fiber-Initiativen in Deutschland machen es vor). - **Richtfunk als Alternative:** keine Grabungsrechte nötig, nur Sichtlinie und ggf. Denkmalschutz am Gebäude. ## 4. Datenschutz - Nodes loggen minimal (nur Betriebsmetriken, keine Inhalts-/Nutzungs- profiles).Logs bleiben lokal, nichts geht zentral ab. - Teilnehmerdaten (Namen, Adressen) bleiben **außerhalb des Repos** und außerhalb der Nodes, wo es nicht nötig ist. ## 5. Zusammengefasste Regeln für die Software Damit Agents und Developer das im Code umsetzen: 0. **Haftungsausschluss ist Pflicht:** Die Software wird ohne jegliche Garantie ausgeliefert (AGPL §§ 15/16); README, Startup-Banner und UI weisen klar darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Verwendung übernehmen und Inhalte in der Verantwortung der Nutzer:innen liegen. 1. Exit ist opt-in, dokumentiert und jederzeit widerrufbar (Leech-Modus ist immer möglich). 2. Node kann einzelne Teilnehmer/Segmente sperren (Sperrpflicht-Umsetzung). 3. Logs: minimal, lokal, keine Inhaltslogs. 4. Keine Funktion, deren alleiniger Zweck das Verstecken von Rechtsbrüchen ist. 5. Heavy-Traffic-Default: Freenet/Overlay bevorzugen, wo sinnvoll. 6. Datenschutz by default; keine zentrale Datensammlung.