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Rechtslage (Deutschland)
⚠️ Keine Rechtsberatung. Stand: September 2026, aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Für den Ernstfall: Anwält:in für Urheberrecht/ Telekommunikationsrecht fragen — im Kollektiv, nicht alleine.
1. Urheberrecht / Filesharing — das größte Risiko
Wie die Rechtsprechung heute funktioniert
- Wer im Netz einer IP-Adresse etwas rechtswidrig bereitstellt, führt zur Täterschaftsvermutung gegen den Anschlussinhaber (BGH, 12.05.2010, I ZR 121/08). Diese Vermutung kann erschüttert werden, indem man darlegt, dass andere selbstständigen Zugang zum Anschluss hatten ("sekundäre Darlegungslast") — man muss nicht den Täter benennen (LG Frankenthal, 06.08.2019, 6 O 398/17; AG Bochum, 16.04.2014, 67 C 57/14 — WG-Fall).
- Störerhaftung des Zugangsvermittlers für Unterlassung/Schadensersatz wurde 2017 weitgehend abgeschafft (§ 8 Abs. 1 S. 2 TMG a.F., heute in DDG/DSA weitergeführt; BGH "Dead Island", I ZR 64/17). Es bleibt ein Sperranspruch (§ 7 Abs. 4 TMG a.F.): Rechteinhaber können verlangen, dass der Anschlussinhaber konkrete rechtsverletzende Inhalte sperrt, wenn es ihm zumutbar ist (Verbraucherzentrale: das kann Registrierung, Passwortzwang bis hin zur vollständigen Zugangssperre bedeuten).
- Abmahnungen landen trotzdem zuerst beim Anschlussinhaber — Rechteinhaber wissen nicht, wer wirklich geladen hat; die Ermittlung läuft über die zentrale IP-Adresse (Verbraucherzentrale Berlin).
- Wer Kenntnis von einer Rechtsverletzung über seinen Anschluss hat und nicht einschreitet, kann haften (Störerhaftung bei konkretem Hinweis).
- Wer bewusst und gezielt Infrastruktur bereitstellt, um Rechtsbrüche zu ermöglichen, kann als Teilnehmer/Beihelfer behandelt werden (Analogie: BGH zu Tor-Exit-Betreibern mit Vorbelastung).
Was das für das AKI-Netz bedeutet
- Exit-Haushalt = Verantwortung bleibt beim Exit-Haushalt. Wenn
fremder Traffic über meinen Anschluss ins Internet geht, gilt:
- Ich muss darlegen können, dass andere Zugang hatten → das Netz dokumentiert (lokal, nicht zentral!) die Teilnehmerschaft.
- Bei Kenntnis einer konkreten Verletzung muss ich handeln können → deshalb braucht der AKI-Node technische Wege, einzelne Nutzer/Segmente zu sperren, ohne das ganze Netz zu killen.
- Kein "Das ist ja verteilt, also legal." Wer lädt, bleibt Täter — unabhängig davon, über welchen Exit. Verteilung ändert die Ermittlungs- lage (schwerere Zuordnung), nicht die Haftung des wirklich Tätigen.
- Piraterie ist kein Feature. Ethos §5: Das Netz wird als Infrastrukturprojekt betrieben. Downloads großteils über Overlays (Freenet/I2P/Tor) zu leiten ist ein technischer Schutz für alle — aber die Werbung dazu gehört nicht auf die Projekt-Homepage.
- Sekundäre Darlegungslast brauchen wir als Feature: Der Node führt (lokal, minimal, DSGVO-konform) eine Teilnehmerliste, die im Ernstfall belegt: "Auf meinem Anschluss hatten N Personen unabhängigen Zugang."
2. ISP-AGB / Vertragslage
- Viele deutsche Provider verbieten in AGB die Weitergabe an Dritte. Konsequenz: pro ISP prüfen, ggf. Tarif wählen, der das erlaubt, oder Formulierung als "privates WLAN-Netz im eigenen Haushaltsverbund" (Nachbarn ≠ Gäste ist eine Grauzone). Offenlegen, nicht verstecken.
- Netzneutralität: Pooling ist kein Problem, solange wir nicht nach Inhalten filtern oder drosseln.
3. Physik: Kabel verlegen
- Mehr-/Eigentumsfamilienhäuser: einfachste Route — Innenausbau mit Zustimmung Eigentümer:in.
- Kabel über fremde Grundstücke: braucht Zustimmung (Dienstbarkeit/ Gestattungsvertrag). § 918 BGB (Notwegrecht) greift nicht automatisch für Leitungen über fremdes Grund; sauberer Weg ist Zustimmung durch Vertrag.
- Unterirdische Verlegung in öffentlichen Flächen/Straßen: Bauanfrage bei der Gemeinde, ggf. Tiefbauamt — das ist der reguläre Weg für Nachbarschafts-Fiber-Projekte (guifi.net und Community-Fiber-Initiativen in Deutschland machen es vor).
- Richtfunk als Alternative: keine Grabungsrechte nötig, nur Sichtlinie und ggf. Denkmalschutz am Gebäude.
4. Datenschutz
- Nodes loggen minimal (nur Betriebsmetriken, keine Inhalts-/Nutzungs- profiles).Logs bleiben lokal, nichts geht zentral ab.
- Teilnehmerdaten (Namen, Adressen) bleiben außerhalb des Repos und außerhalb der Nodes, wo es nicht nötig ist.
5. Zusammengefasste Regeln für die Software
Damit Agents und Developer das im Code umsetzen:
- Exit ist opt-in, dokumentiert und jederzeit widerrufbar.
- Node kann einzelne Teilnehmer/Segmente sperren (Sperrpflicht-Umsetzung).
- Logs: minimal, lokal, keine Inhaltslogs.
- Keine Funktion, deren alleiniger Zweck das Verstecken von Rechtsbrüchen ist.
- Heavy-Traffic-Default: Freenet/Overlay bevorzugen, wo sinnvoll.
- Datenschutz by default; keine zentrale Datensammlung.