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Rechtslage (Deutschland)

⚠️ Keine Rechtsberatung. Stand: September 2026, aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Für den Ernstfall: Anwält:in für Urheberrecht/ Telekommunikationsrecht fragen — im Kollektiv, nicht alleine.

1. Urheberrecht / Filesharing — das größte Risiko

Wie die Rechtsprechung heute funktioniert

  • Wer im Netz einer IP-Adresse etwas rechtswidrig bereitstellt, führt zur Täterschaftsvermutung gegen den Anschlussinhaber (BGH, 12.05.2010, I ZR 121/08). Diese Vermutung kann erschüttert werden, indem man darlegt, dass andere selbstständigen Zugang zum Anschluss hatten ("sekundäre Darlegungslast") — man muss nicht den Täter benennen (LG Frankenthal, 06.08.2019, 6 O 398/17; AG Bochum, 16.04.2014, 67 C 57/14 — WG-Fall).
  • Störerhaftung des Zugangsvermittlers für Unterlassung/Schadensersatz wurde 2017 weitgehend abgeschafft (§ 8 Abs. 1 S. 2 TMG a.F., heute in DDG/DSA weitergeführt; BGH "Dead Island", I ZR 64/17). Es bleibt ein Sperranspruch (§ 7 Abs. 4 TMG a.F.): Rechteinhaber können verlangen, dass der Anschlussinhaber konkrete rechtsverletzende Inhalte sperrt, wenn es ihm zumutbar ist (Verbraucherzentrale: das kann Registrierung, Passwortzwang bis hin zur vollständigen Zugangssperre bedeuten).
  • Abmahnungen landen trotzdem zuerst beim Anschlussinhaber — Rechteinhaber wissen nicht, wer wirklich geladen hat; die Ermittlung läuft über die zentrale IP-Adresse (Verbraucherzentrale Berlin).
  • Wer Kenntnis von einer Rechtsverletzung über seinen Anschluss hat und nicht einschreitet, kann haften (Störerhaftung bei konkretem Hinweis).
  • Wer bewusst und gezielt Infrastruktur bereitstellt, um Rechtsbrüche zu ermöglichen, kann als Teilnehmer/Beihelfer behandelt werden (Analogie: BGH zu Tor-Exit-Betreibern mit Vorbelastung).

Was das für das AKI-Netz bedeutet

  1. Exit-Haushalt = Verantwortung bleibt beim Exit-Haushalt. Wenn fremder Traffic über meinen Anschluss ins Internet geht, gilt:
    • Ich muss darlegen können, dass andere Zugang hatten → das Netz dokumentiert (lokal, nicht zentral!) die Teilnehmerschaft.
    • Bei Kenntnis einer konkreten Verletzung muss ich handeln können → deshalb braucht der AKI-Node technische Wege, einzelne Nutzer/Segmente zu sperren, ohne das ganze Netz zu killen.
  2. Kein "Das ist ja verteilt, also legal." Wer lädt, bleibt Täter — unabhängig davon, über welchen Exit. Verteilung ändert die Ermittlungs- lage (schwerere Zuordnung), nicht die Haftung des wirklich Tätigen.
  3. Piraterie ist kein Feature. Ethos §5: Das Netz wird als Infrastrukturprojekt betrieben. Downloads großteils über Overlays (Freenet/I2P/Tor) zu leiten ist ein technischer Schutz für alle — aber die Werbung dazu gehört nicht auf die Projekt-Homepage.
  4. Sekundäre Darlegungslast brauchen wir als Feature: Der Node führt (lokal, minimal, DSGVO-konform) eine Teilnehmerliste, die im Ernstfall belegt: "Auf meinem Anschluss hatten N Personen unabhängigen Zugang."

2. ISP-AGB / Vertragslage

  • Viele deutsche Provider verbieten in AGB die Weitergabe an Dritte. Konsequenz: pro ISP prüfen, ggf. Tarif wählen, der das erlaubt, oder Formulierung als "privates WLAN-Netz im eigenen Haushaltsverbund" (Nachbarn ≠ Gäste ist eine Grauzone). Offenlegen, nicht verstecken.
  • Netzneutralität: Pooling ist kein Problem, solange wir nicht nach Inhalten filtern oder drosseln.

3. Physik: Kabel verlegen

  • Mehr-/Eigentumsfamilienhäuser: einfachste Route — Innenausbau mit Zustimmung Eigentümer:in.
  • Kabel über fremde Grundstücke: braucht Zustimmung (Dienstbarkeit/ Gestattungsvertrag). § 918 BGB (Notwegrecht) greift nicht automatisch für Leitungen über fremdes Grund; sauberer Weg ist Zustimmung durch Vertrag.
  • Unterirdische Verlegung in öffentlichen Flächen/Straßen: Bauanfrage bei der Gemeinde, ggf. Tiefbauamt — das ist der reguläre Weg für Nachbarschafts-Fiber-Projekte (guifi.net und Community-Fiber-Initiativen in Deutschland machen es vor).
  • Richtfunk als Alternative: keine Grabungsrechte nötig, nur Sichtlinie und ggf. Denkmalschutz am Gebäude.

4. Datenschutz

  • Nodes loggen minimal (nur Betriebsmetriken, keine Inhalts-/Nutzungs- profiles).Logs bleiben lokal, nichts geht zentral ab.
  • Teilnehmerdaten (Namen, Adressen) bleiben außerhalb des Repos und außerhalb der Nodes, wo es nicht nötig ist.

5. Zusammengefasste Regeln für die Software

Damit Agents und Developer das im Code umsetzen:

  1. Haftungsausschluss ist Pflicht: Die Software wird ohne jegliche Garantie ausgeliefert (AGPL §§ 15/16); README, Startup-Banner und UI weisen klar darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Verwendung übernehmen und Inhalte in der Verantwortung der Nutzer:innen liegen.
  2. Exit ist opt-in, dokumentiert und jederzeit widerrufbar (Leech-Modus ist immer möglich).
  3. Node kann einzelne Teilnehmer/Segmente sperren (Sperrpflicht-Umsetzung).
  4. Logs: minimal, lokal, keine Inhaltslogs.
  5. Keine Funktion, deren alleiniger Zweck das Verstecken von Rechtsbrüchen ist.
  6. Heavy-Traffic-Default: Freenet/Overlay bevorzugen, wo sinnvoll.
  7. Datenschutz by default; keine zentrale Datensammlung.